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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Zirix-GmbH Stand: Oktober 2026 § 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Zirix-GmbH, nachfolgend „Zirix“ genannt, und ihren Kunden über die Entwicklung, Anpassung, Implementierung, Modernisierung und Wartung von Software sowie über die Erstellung und technische Umsetzung von Websites, Webanwendungen, Kundenportalen und CRM-Systemen. (2) Zum Leistungsangebot von Zirix gehören insbesondere: individuelle Softwareentwicklung; Entwicklung und Erstellung von Websites und Webanwendungen; Entwicklung, Anpassung und Integration von CRM-Systemen; Entwicklung von Kunden- und Benutzerportalen; Modernisierung, Migration und Austausch veralteter Software; Schnittstellenentwicklung und Integration bestehender Systeme; Technische Anpassungen und Erweiterungen bestehender Software; Sonstige individuell vereinbarte IT-Dienstleistungen. (3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. (4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Zirix ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. (5) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Vertrag, Lastenheft, Pflichtenheft oder in einer Leistungsbeschreibung haben Vorrang vor diesen AGB. § 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung (1) Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, dem Pflichtenheft oder dem vereinbarten Projektumfang. (2) Angebote von Zirix sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. (3) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Vertrags oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande. (4) Bei Softwareprojekten können die Parteien insbesondere folgende Unterlagen zum Vertragsbestandteil machen: Anforderungsbeschreibung; Lastenheft; Pflichtenheft; technische Spezifikation; Leistungsbeschreibung; Zeit- und Projektplan; Angebot und Auftragsbestätigung. (5) Nur ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind Bestandteil des Auftrags. § 3 Softwareentwicklung und individuelle Leistungen (1) Zirix entwickelt Software entsprechend den im jeweiligen Auftrag vereinbarten Anforderungen. (2) Bei individuellen Softwareprojekten können insbesondere folgende Leistungen vereinbart werden: Konzeption und technische Planung; UI/UX-Entwicklung; Frontend- und Backend-Entwicklung; Datenbankentwicklung; API- und Schnittstellenentwicklung; Entwicklung von Webanwendungen; Entwicklung von Kundenportalen; CRM-Entwicklung und CRM-Anpassung; Migration bestehender Daten und Systeme; Modernisierung bestehender Software; Integration von Drittanbietern und Fremdsystemen. (3) Eine bestimmte Beschaffenheit oder Funktionalität gilt nur dann als geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde. (4) Zirix ist berechtigt, technisch gleichwertige Lösungen einzusetzen, sofern dadurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich verändert wird. § 4 Anforderungen und Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde stellt Zirix alle Informationen, Zugangsdaten, Inhalte, Daten, Schnittstelleninformationen und sonstigen Unterlagen zur Verfügung, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind. (2) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien verantwortlich. (3) Der Kunde benennt, soweit erforderlich, einen Ansprechpartner, der für das Projekt entscheidungs- und auskunftsfähig ist. (4) Der Kunde hat vereinbarte Prüfungen, Freigaben und Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen vorzunehmen. (5) Verzögerungen, die durch eine verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen. (6) Entsteht durch eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung zusätzlicher Aufwand, kann Zirix diesen nach dem vereinbarten Vergütungssatz abrechnen. § 5 Änderungen des Leistungsumfangs – Change Requests (1) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss gelten als Change Request. (2) Ein Change Request kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde: zusätzliche Funktionen verlangt; bereits vereinbarte Funktionen wesentlich verändert; neue Schnittstellen verlangt; zusätzliche Designs oder Seiten verlangt; zusätzliche Datenmigrationen verlangt; Anforderungen nachträglich ändert. (3) Zirix prüft den Änderungswunsch und teilt dem Kunden, soweit erforderlich, die Auswirkungen auf: Vergütung; Projektumfang; Termine; technische Umsetzung mit. (4) Änderungen werden erst umgesetzt, wenn die Parteien sich über deren Auswirkungen geeinigt haben. (5) Zirix ist nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen ohne entsprechende Vergütungsvereinbarung zu erbringen. § 6 Projekttermine und Verzögerungen (1) Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. (2) Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt. (3) Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen, verspäteter Freigaben oder sonstiger Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden verlängern die vereinbarten Fristen angemessen. (4) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Zirix, insbesondere höhere Gewalt, erhebliche Störungen von Telekommunikations- oder Hostingdiensten sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, können zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen führen. § 7 Abnahme (1) Soweit die Parteien einen Werkvertrag über die Erstellung oder Anpassung einer Software, Website, Webanwendung oder eines vergleichbaren Arbeitsergebnisses vereinbart haben, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme. (2) Zirix stellt dem Kunden das Arbeitsergebnis zur Prüfung zur Verfügung. (3) Der Kunde hat das Arbeitsergebnis innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und Zirix etwaige wesentliche Mängel nachvollziehbar mitzuteilen. (4) Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. (5) Für die Abnahme und die Folgen einer Abnahmeverzögerung gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. § 8 Fehler, Mängel und Nachbesserung (1) Zirix gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen bei Übergabe die ausdrücklich vereinbarten Anforderungen erfüllen. (2) Ein Mangel liegt nicht vor, wenn eine Funktion oder Eigenschaft nicht vereinbart wurde. (3) Bei berechtigten Mängeln erhält Zirix grundsätzlich die Möglichkeit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. (4) Fehler, die durch Änderungen des Kunden oder durch Eingriffe Dritter nach Übergabe verursacht wurden, fallen nicht unter die kostenlose Mängelbeseitigung, sofern Zirix den Fehler nicht zu vertreten hat. (5) Gleiches gilt für Fehler, die durch nicht von Zirix bereitgestellte Drittsoftware, Betriebssysteme, Hostingumgebungen, Schnittstellen oder sonstige externe Systeme verursacht werden, soweit Zirix diese Umstände nicht zu vertreten hat. (6) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. § 9 Wartung und Support (1) Wartungs-, Support- und Pflegeleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. (2) Ein Anspruch auf laufende Weiterentwicklung oder kostenlose Erweiterung einer Software besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. (3) Supportleistungen können insbesondere Fehleranalyse, Fehlerbehebung, technische Beratung und Unterstützung bei der Nutzung der entwickelten Systeme umfassen. (4) Reaktions- und Bearbeitungszeiten gelten nur, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. § 10 Vergütung (1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. (2) Die Parteien können insbesondere eine Vergütung nach: Festpreis; Zeitaufwand; vereinbarten Stundensätzen; Meilensteinen; monatlicher Pauschale vereinbaren. (3) Zusatzleistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden nach vorheriger Vereinbarung gesondert vergütet. (4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt und soweit im Angebot nicht anders angegeben. § 11 Zahlungsbedingungen (1) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. (2) Bei größeren Projekten ist Zirix berechtigt, Abschlagszahlungen oder Zahlungen nach vereinbarten Projektmeilensteinen zu verlangen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. (3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. (4) Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte wegen Zahlungsverzugs bleibt vorbehalten. § 12 Nutzungsrechte an Software und Arbeitsergebnissen (1) An individuell für den Kunden entwickelten Arbeitsergebnissen räumt Zirix dem Kunden die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte ein. (2) Art und Umfang der Nutzungsrechte richten sich nach der konkreten Vereinbarung. Die Nutzungsrechte können insbesondere hinsichtlich Nutzung, Zweck, Dauer, räumlichem Umfang und Bearbeitung beschränkt oder unbeschränkt vereinbart werden. (3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. (4) Die Einräumung weitergehender oder ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. (5) Die Rechte an von Zirix bereits vor Projektbeginn entwickelten Softwarebestandteilen, Frameworks, Bibliotheken, Tools, Modulen, Templates, Konzepten, Methoden und sonstigen wiederverwendbaren Komponenten verbleiben bei Zirix, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. (6) Soweit Open-Source-Software oder Software von Drittanbietern verwendet wird, gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Rechteinhaber. (7) Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts bleiben unberührt. Nutzungsrechte können nach deutschem Urheberrecht insbesondere als einfache oder ausschließliche Rechte sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. § 13 Quellcode (1) Ob und in welchem Umfang der Quellcode an den Kunden herausgegeben wird, richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. (2) Die Herausgabe des Quellcodes ist nicht automatisch Bestandteil jedes Entwicklungsauftrags. (3) Soweit der Quellcode Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist, erfolgt die Übergabe nach den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Bedingungen. (4) Von der Herausgabe ausgenommen bleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, proprietäre Frameworks, Bibliotheken, Tools, Entwicklungsumgebungen und wiederverwendbare Komponenten von Zirix oder Dritten. § 14 Rechte Dritter und Inhalte des Kunden (1) Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Texte, Bilder, Videos, Logos, Daten, Software, Datenbanken und sonstigen Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. (2) Der Kunde stellt Zirix von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden bereitgestellten und von Zirix vertragsgemäß verwendeten Information oder eines solchen Inhalts geltend gemacht werden, soweit der Kunde den Rechtsverstoß zu vertreten hat. (3) Zirix ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. § 15 Drittanbieter und externe Dienste (1) Für die Funktionsfähigkeit von Drittanbieterdiensten, APIs, Hostingsdiensten, Cloud-Diensten, Zahlungsanbietern, CRM-Systemen oder sonstigen externen Plattformen übernimmt Zirix keine Garantie, soweit deren Verfügbarkeit oder Änderung außerhalb des Einflussbereichs von Zirix liegt. (2) Änderungen oder Abschaltungen von Drittanbieterdiensten können Anpassungen der entwickelten Software erforderlich machen. Solche Anpassungen sind grundsätzlich gesondert zu vergüten, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrags sind. § 16 Datenschutz (1) Die Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. (2) Soweit Zirix im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien – soweit gesetzlich erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. (3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Zirix richtet sich zusätzlich nach der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung. § 17 Haftung (1) Zirix haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Zirix oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. (2) Für sonstige Schäden haftet Zirix unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Zirix nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen. (5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. § 18 Datensicherung (1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. (2) Bei Migrationen, Updates oder sonstigen technischen Eingriffen wird dem Kunden empfohlen, vor Durchführung der Arbeiten eine aktuelle Datensicherung zu erstellen. (3) Eine Verpflichtung von Zirix zur Datensicherung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. § 19 Vertraulichkeit (1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. (2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden. (3) Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. § 20 Referenznennung Zirix ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden sowie eine allgemeine Beschreibung des durchgeführten Projekts zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht vorab widerspricht oder im Vertrag eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Veröffentlichung vertraulicher Informationen oder nicht öffentlich zugänglicher Projektdaten ist ausgeschlossen. § 21 Kündigung und Beendigung (1) Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (3) Im Falle einer vorzeitigen Beendigung eines Projekts sind die bis zum Beendigungszeitpunkt vertragsgemäß erbrachten Leistungen zu vergüten. (4) Bereits entstandene Ansprüche und gesetzliche Rechte der Parteien bleiben von der Beendigung des Vertrags unberührt. § 22 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht (1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Zirix anerkannt wurde. (2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 23 Gerichtsstand (1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Zirix-GmbH Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. (2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. § 24 Anwendbares Recht (1) Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 25 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. (3) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Zirix-GmbH Konrad-Adenauerstraße 7 45535 Dinslaken Deutschland +49(0)20649997206 Whatsapp info@zirix-gmbh.deZirix-GmbH Amtsgericht Charlottenburg HRB 156712B Steuer-Nr.: 101/5724/0358 Ust-IdNr.: DE360563979 Geschäftsführer: Hermann Konrad | ||